1. Allgemeines
Wir schließen Verkaufsverträge ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit Annahme unseres Angebotes erklärt sich der Käufer/Besteller/Abnehmer - im folgenden Käufer genannt mit der Geltung unserer AGB einverstanden. Wird unser Angebot vom Käufer abweichend von unseren AGB angenommen, so gelten die übereinstimmenden Bedingungen als vereinbart, die abweichenden hingegen sind als nicht gesetzt zu erachten, bzw. gelten nur, wenn sie zuvor von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Für den Fall, dass unsere AGB ausdrücklich abgelehnt werden behalten wir uns vor, vom Angebot bzw. vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass daraus Ansprüche irgendwelcher Art gegen uns entstehen können. Unsere AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, folglich auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

 

2. Preise
Die Berechnung erfolgt zu den für den Tag der Lieferung vereinbarten Preisen. Verändert sich der Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenden Gründen, bleibt eine Preisberichtigung zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen vorbehalten. Zahlungen erfolgen in EURO ohne Rücksicht auf eventuelle Währungskurs-schwankungen und ohne Abzug „frei Zahlstelle” des Lieferers.

 

3. Preisstellung
Alle unsere Preise gelten ab Werk des Lieferers und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und Verpackung. Allfällige Transport- und Versicherungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Besteller innerhalb der Europäischen Union haben bei Vertragsschluss ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bekannt zu geben.

 

4. Versand
Mit Verladung und Versand geht in allen Fällen die Gefahr auf den Käufer über. Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers versandt. Der Versand erfolgt in Übereinstimmung mit den Transportbedingungen der jeweiligen Verkehrsträger. Die Wahl eines angemessenen Versandweges und der Versandart bleibt dem Lieferer vorbehalten.

 

5.Zahlungsbedingungen und Rücktrittsrecht
Die Preise verstehen sich 14 Tage netto, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist und ist die Zahlung durch Vorkasse oder Gestellung eines unwiderruflichen und bestätigten Akkreditivs (oder nach Vereinbarung mit Bankgarantie, Bankbürgschaft) spätestens 2 Wochen vor dem Liefertermin zu erbringen. Es gelten die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive” der Internationalen Handelskammer Paris. Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) werden vereinbart. Bei Verzug mit auch nur einer Zahlung wird der gesamte offene Saldo prompt und abzugsfrei zur Zahlung an uns fällig. Eingehende Zahlungen werden grundsätzlich zur Begleichung des jeweils ältesten Schuldposten zuzüglich Verzugszinsen verwendet. Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und vorbehaltlich ihrer Einlösung als Zahlung angenommen. Zahlung durch Wechsel wird grundsätzlich abgelehnt. Durch Zahlung oder deren Verzug verursachte Kosten (insbesondere für eine gerichtliche oder außergerichtliche Eintreibung der Zahlung) gehen zu Lasten des Käufers. 
Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Käufer, von der Durchführung der restlichen (Teil-) Lieferungen abzusehen. Umstände, welche die Lieferung oder Bezahlung unserer Ware behindern, erschweren oder gefährden (darunter fällt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Eröffnung oder Abweisung mangels Masse eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines mit dem Käufer verbundenen Unternehmens), berechtigen uns, unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche gegen den Käufer, die Lieferung von Aufträgen teilweise oder ganz abzulehnen (außerordentliches (Teil-)Rücktrittsrecht) bzw. sofortige Zahlung zu verlangen (Termin-verlust) und ab Fälligkeit Verzugszinsen zu berechnen. Bereits erbrachte (Teil-) Lieferungen sind zu bezahlen.

 

6. Liefertermin
Wir sind berechtigt, (i) Liefertermine ohne vorherige Zustimmung des Käufers zu verschieben, wenn und soweit dies aufgrund unserer Auslastung oder unseres Lagerbestands notwendig ist, sowie (ii) Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen oder zu verrechnen. Fälle höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände berechtigen uns, entweder vom Vertrag teilweise oder ganz zurückzutreten oder die Lieferfrist den Umständen entsprechend zu verlängern. Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag seitens des Käufers sind in diesen Fällen und bei Lieferverzug ausdrücklich ausgeschlossen.

 

7. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt mit den nachstehenden Verlängerungen und Erweiterungen. Sofern die Bestimmungen des Konsumenten-schutzgesetzes (KSchG) Anwendung finden, gelten in Ergänzung zu unseren AGB lediglich dessen zwingende Normen. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der künftig entstehenden Forderungen (Haupt- und Nebenforderung) aus der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren unser ausschließliches Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann in Kraft, wenn nach erfolgtem Konto-abschluss eine Saldoanerkennung stattfindet. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für eine bestimmte, vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt und verrechnet wird. Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen berühren den Eigentumsvorbehalt nicht, sofern nicht mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgehaltenen Forderung aufgerechnet wird. Zur Weiterveräußerung von Vorbehalts-ware ist der Käufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb berechtigt. Der Käufer tritt im Voraus die Ansprüche gegen seine Abnehmer aus der Lieferung von unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren mit ihrer Entstehung und mit allen Sicherungen und sonstigen Rechten zahlungshalber an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an.

 

8. Konstruktionsänderungen
Änderungen in Konstruktion, Form, Zusammensetzung und Ausführung unserer Erzeugnisse bleiben, sofern sie dem technischen Fortschritt dienen, vorbehalten.

 

9. Warenrücksendungen
werden nur mit unserem Einverständnis angenommen, evtl. halten wir sie auf Kosten des Absenders zu dessen Verfügung. Für alle von uns angenommenen Rück-sendungen, die nicht auf Grund einer berechtigten Reklamation erfolgen, wird der Zeitwert, maximal jedoch der Fakturenwert, unter Abzug der Kosten für eine eventuelle Neuaufmachung und einer Bearbeitungsgebühr von 10 % verrechnet.

 

10. Prüf- und Rügeobliegenheit der Ware
Der Käufer verpflichtet sich zur umgehenden Prüfung der Ware zum ehest möglichen Zeitpunkt, spätestens im Zeitpunkt des Einlangens der Ware am vereinbarten Lieferort, ungeachtet einer möglichen Weiterversendung durch den Käufer (Prüfobliegenheit) und im Falle des Abweichens von der geschuldeten Ware in Qualität oder Quantität zur umgehenden Erstattung einer schriftlichen Meldung uns welche die Abweichung nach Art und Umfang konkret bezeichnet (Rügeobliegenheit). Ist ein bestimmter Melt flow Index (MFI), eine bestimmte Dichte, Viskosität oder Schlagfestigkeit geschuldet, verpflichtet sich der Käufer – aufgrund der allgemeinen Verfügbarkeit entsprechender Messgeräte – diese Parameter zum oben genannten Zeitpunkt zu prüfen und gegebenenfalls sofort zu rügen. Allfällige Abweichungen stellen daher keinen versteckten Mangel dar. Bei Verletzung dieser Obliegenheiten verliert der Käufer die Rechte aus Gewährleistung, Schadenersatz und Irrtum.

 

11. Gewährleistung und Schadenersatz
Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb von 10 Monaten ab Gefahrenübergang gerichtlich gegen uns geltend gemacht werden, die Gewährleistungsfrist wird auf diese Zeit beschränkt. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir schriftlich einer Verlängerung der Frist zustimmen. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurück-genommen und nach unserer Wahl Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden bzw. Ersatz geleistet oder höchstens der Fakturenwert vergütet. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, dies gilt für jegliche durch Mängel verursachte Schäden einschließlich Produktionsausfall, entgangenen Gewinns oder anderer Mangel-folgeschäden. Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird bei Sachschäden generell ausgeschlossen. Für Gewährleistungs- und Schadenersatz-ansprüche gelten auch die Punkte 5 und 10 dieser AGB.

 

12. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Kühnsdorf. Gerichtsstand für Klagen ist nach unserer Wahl das sachlich zuständige Gericht für Völkermarkt/Österreich oder das für Wien sachlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes für den Käufer zuständiges Gericht anzurufen.

Stand: 01.10.2023

 

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